… es wird neblig. Und das ist für mich ein Graus. Etwa, weil die Sicht durch den Nebel eingeschränkt sein könnte? Weit gefehlt! Das Problem ist ein anderes.
Wird im Radio -für egal welche Region Deutschlands- vor Nebel gewarnt, gibt es tatsächlich Fahrer, und nicht gerade wenige, die noch vor Ende der Durchsage gnadenlos - ohne aus dem Fenster zu schauen – ihre Nebelschlussleuchte (das ist das grell leuchtende rote Licht hinten am Auto) reinknallen. Warum? Glauben sie zu wissen, dass es eine Verpflichtung gibt, bei einer Nebelwarnung auf Festtagsbeleuchtung umzuschalten? Wollen sie, unabhängig ihres Alters nochmal richtig cool sein und mit Nebelscheinwerfern durch die Gegend fahren, sind aber mit der Handhabung des Schalters völlig überfordert?
Nicht dass mich jemand falsch versteht, jeder soll so durch die Gegend fahren wie es ihm beliebt. Ärgerlich ist es nur, wenn jemand unmittelbar vor mir, bei einer Sichtweite von weit über 500m und Geschwindigkeiten jenseits der 100 km/h, seine Warnleuchte aktiviert, dass ich fast erblinde. Was wollen mir diese Menschen sagen?
Ich zitiere hierzu die Straßenverkehrs-Ordnung §17, Absatz 3:
„… Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt…“
Weniger als 50 Meter!! Das ist in etwa der Abstand zwischen zwei Sticheln! Dann dürft ihr Euer Auto beleuchten wie den Eingang zu einem Etablissement!
Wir legen nach und zitieren auch noch den Absatz 1, §3 „Geschwindigkeit“ der Straßenverkehrs-Ordnung:
„… Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist…“
Ich fasse zusammen: Wenn der Nebel so stark ist, dass ich den nächsten Stichel nicht mehr sehe (<50m), dann darf ich nur noch 50 km/h fahren! Habe ich dieses Stadium erreicht, dann darf ich meine Nebelschlussleuchte anschalten!
Oder, Nebelschlussleuchte an heißt: Ich sehe nichts, ich darf nicht schneller als 50 fahren.
Wenn ich gerade dabei bin, noch einer: Der Grünpfeil oder umgangssprachlich der grüne Pfeil!
Ja was meint ihr denn, wofür die Ampel so ein putziges rotes Licht hat? Damit man es gekonnt ignoriert und auf Teufel komm raus, ohne Rücksicht auf den Gegenverkehr und kreuzende Fußgänger darüberheizt? Das ist nicht ganz im Sinne des Erfinders!
Auf meiner Pendelstrecke gibt es tatsächlich einige Ampeln, die mit einem grünen Pfeil geschmückt sind. Wir nähern uns der Ampel. Die Ampel zeigt rot. Irgendwo tief im Inneren schlummert noch ein Restwissen:
Rot: Anhalten. Das gilt auch wenn da ein grüner Pfeil ist, ehrlich!
Allerdings ist das reine Theorie. Tatsächlich verhält es sich so: Eine –ich würde fast behaupten- Mehrheit der (West)deutschen Autofahrer entdeckt den grünen Pfeil und möchte natürlich jedem gleich beweisen, dass er weiß was das –seiner bescheidenen Meinung nach- zu bedeuten hat. Asche und druff, soll der (vorfahrtsberechtigte) Gegenverkehr doch verrecken! Genauso wie diese bescheuerten Fußgänger, die ernsthaft meinen bei Grün über die Straße gehen zu müssen. Ignorantes Pack!
Klar könnte man sagen, was stört es mich, ich bin weder Gegenverkehr, noch Fußgänger. ABER, ich bin Rechtsabbieger, d.h. auch für mich gilt der grüne Pfeil!!
Ampel rot. Was mache ich? Ich halte, prüfe kurz ob ich gefahrlos weiterfahren kann und dann fahr ich. So geht das. Was ich mich dann aufrege? Das ist schnell erklärt. Sobald ich – wohlgemerkt vorschriftsgemäß – anhalte, geht hinter mir ein ohrenbetäubendes Hupkonzert los. Wild gestikulierend versuchen mir verwirrte Verkehrsteilnehmer ihre tolle Entdeckung des grünen Pfeils kund zu tun und mich auf meine Unwissenheit hinzuweisen. Zum Glück kann ich kein Lippenlesen! Es reicht mir normalerweise im Rückspiegel zu beobachten, wie diese -mir weit überlegenden- Verkehrsteilnehmer wie Parkinsonkranke im Endstadium hinter Ihrer Windschutzscheibe rumzucken, weil sie mir ihren Hass auf mich klar machen wollen. Es ist unglaublich in welche Positionen man einen oder mehrere Finger bringen kann um sein Recht auf einen –oder mehrere- Punkte in Flensburg durchzusetzen.
Ich zitiere auch für Euch nochmals die Straßenverkehrs-Ordnung.
§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
Absatz (2) 1. …Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist…
Hier steht:
Rot ordnet an „Halt vor der Kreuzung“ – Ach was.
„Nach dem Anhalten ist das Abbiegen ... erlaubt …“! - NACH DEM ANHALTEN!!
Und dann steht da sinngemäß noch, dass man niemanden gefährden darf.
Kling harmlos? Stimmt. Um das klar zu machen, zitiere ich jetzt noch den Bußgeldkatalog:
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil:
Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten. Kostet: 70,00 € und, noch schlimmer 3 Punkte in Flensburg! Also einfach nicht angehalten, das ist schon alles! Bei Behinderung oder Gefährdung wird das zackig noch teurer.
Ich bin kein Paragraphenreiter, jeder kann das handhaben wie er will. Aber geht mir damit bitte nicht auf den Sack!
Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Einen schönen Abend noch,
Euer Johann
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