Donnerstag, 10. Februar 2011

Ich bin nicht kleinlich was die Straßenverkehrs-Ordnung angeht, aber…

… es wird neblig. Und das ist für mich ein Graus. Etwa, weil die Sicht durch den Nebel eingeschränkt sein könnte? Weit gefehlt! Das Problem ist ein anderes.

Wird im Radio -für egal welche Region Deutschlands- vor Nebel gewarnt, gibt es tatsächlich Fahrer, und nicht gerade wenige, die noch vor Ende der Durchsage gnadenlos - ohne aus dem Fenster zu schauen – ihre Nebelschlussleuchte (das ist das grell leuchtende rote Licht hinten am Auto) reinknallen. Warum? Glauben sie zu wissen, dass es eine Verpflichtung gibt, bei einer Nebelwarnung auf Festtagsbeleuchtung umzuschalten? Wollen sie, unabhängig ihres Alters nochmal richtig cool sein und mit Nebelscheinwerfern durch die Gegend fahren, sind aber mit der Handhabung des Schalters völlig überfordert?

Nicht dass mich jemand falsch versteht, jeder soll so durch die Gegend fahren wie es ihm beliebt. Ärgerlich ist es nur, wenn jemand unmittelbar vor mir, bei einer Sichtweite von weit über 500m und Geschwindigkeiten jenseits der 100 km/h, seine Warnleuchte aktiviert, dass ich fast erblinde. Was wollen mir diese Menschen sagen?

Ich zitiere hierzu die Straßenverkehrs-Ordnung §17, Absatz 3:
„… Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt…“

Weniger als 50 Meter!! Das ist in etwa der Abstand zwischen zwei Sticheln! Dann dürft ihr Euer Auto beleuchten wie den Eingang zu einem Etablissement!

Wir legen nach und zitieren auch noch den Absatz 1, §3 „Geschwindigkeit“ der Straßenverkehrs-Ordnung:
„… Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist…“

Ich fasse zusammen: Wenn der Nebel so stark ist, dass ich den nächsten Stichel nicht mehr sehe (<50m), dann darf ich nur noch 50 km/h fahren! Habe ich dieses Stadium erreicht, dann darf ich meine Nebelschlussleuchte anschalten!
Oder, Nebelschlussleuchte an heißt: Ich sehe nichts, ich darf nicht schneller als 50 fahren.

Wenn ich gerade dabei bin, noch einer: Der Grünpfeil oder umgangssprachlich der grüne Pfeil!